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27.09.2006

Rückzahlungsansprüche nicht verfallen lassen

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ermuntert auf ihrer Internetseite nochmals ehemalige Lebensversicherungskunden, Rückzahlungsansprüche aus ihren alten, gekündigten Verträgen nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.10.05 prüfen zu lassen. Falls die Unterlagen nicht mehr vorhanden seien, könne man das Versicherungsunternehmen anschreiben und um eine Ersatzausfertigung des Vertrages gemäß Paragraph 3 des Versicherungsvertragsgesetzes bitten.Der Versich...

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