04.11.1998
Goethes und Schillers Erbe bleiben öffentliches Eigentum
Thüringer Landesregierung korrigiert Entscheidung der eigenen Behörde und spricht Adelsfamilie Ansprüche auf Dichter-Nachlässe ab
Von Leif Allendorf
Die Erleichterung war Pressereferent Hans Kaiser deutlich anzuhören, als er am Dienstag in Erfurt das Ergebnis einer Kabinettssitzung der Thüringer Regierung verkündete. Das Herzogshaus Sachsen-Weimar-Eisenach habe keinen Anspruch auf Rückübertragung des Goethe-Schiller-Archivs, verkündete Kaiser. Das Finanzministerium sei nach einer sorgfältigen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, daß ein entsprechender Bescheid des Landesamtes für offene Vermögensfragen rech...
Artikel-Länge: 2296 Zeichen


