28.10.1998
SPD und Grüne einig: Paragraph 218 bleibt
Karlsruhe kippt den bayerischen Sonderweg beim Abtreibungsrecht. Von Leif Allendorf
Von Leif Allendorf
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag den sogenannten bayerischen Sonderweg in der Abtreibungsfrage für teilweise grundgesetzwidrig erklärt. Damit gilt nun auch im Freistaat das in der gesamten Bundesrepublik prinzipielle Verbot der Schwangerschaftsunterbrechung mit der Gewährung von Straffreiheit, wenn vorher eine Beratung in Anspruch genommen wurde. Vergeblich hatte Bayern im Alleingang durchzusetzen versucht, daß Ärzte einen Abbruch verwei...
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