Zum Inhalt der Seite
28.10.1998

SPD und Grüne einig: Paragraph 218 bleibt

Karlsruhe kippt den bayerischen Sonderweg beim Abtreibungsrecht. Von Leif Allendorf

Von Leif Allendorf
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag den sogenannten bayerischen Sonderweg in der Abtreibungsfrage für teilweise grundgesetzwidrig erklärt. Damit gilt nun auch im Freistaat das in der gesamten Bundesrepublik prinzipielle Verbot der Schwangerschaftsunterbrechung mit der Gewährung von Straffreiheit, wenn vorher eine Beratung in Anspruch genommen wurde. Vergeblich hatte Bayern im Alleingang durchzusetzen versucht, daß Ärzte einen Abbruch verwei...

Artikel-Länge: 1477 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »wein« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.