17.08.2006
Verbot mit Langzeitwirkung
Vor 50 Jahren wurde die KPD für illegal erklärt
Von Günter Judick
Es ist der 17. August 1956, Viertel vor zehn. Auf der Fahrt zu einem Parteieinsatz spreche ich am Telefon mit meiner Frau, die in der Lokalgeschäftsstelle unserer KPD-Zeitung Freies Volk beschäftigt ist. Plötzlich ist die Leitung tot, wir beide wissen, was das bedeutet: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der KPD verkündet. Für die nächsten zwölf Jahre wird dieses Verbot die Formen unserer Arbeit, aber auch das Leben unserer Familie und aller Genossinnen und...
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