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16.08.2006

Schavans Schnüffelpraxis in Frage gestellt

Datenschutzbeauftragter interveniert zugunsten von baden-württembergischem Berufsverbotsopfer. Kultusministerium verstieß gegen Gesetze

Von Klaus Schramm
Seit 2004 ist dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Ausübung seines Berufs verwehrt. Vergehen, die nach bisheriger Rechtsprechung ein Berufsverbot rechtfertigen könnten, werden ihm nicht zur Last gelegt. Lediglich »Erkenntnisse« des baden-württembergischen Verfassungsschutzes über das öffentliche Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) dienten bisher als Vorwand für Diskriminierung des von der GEW, von Schülern und Eltern ...

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