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07.08.2006

Oberste Richter lassen alles offen

Partielle Neuauszählung nach der mexikanischen Präsidentschaftswahl

Von Gerold Schmidt, npl
Weder Fisch noch Fleisch. Die am Samstag einstimmig getroffene Entscheidung der Obersten Kammer des mexikanischen Bundeswahlgerichtes, einen Teil der bei den Präsidentschaftswahlen vom 2. Juli abgegebenen Stimmen neu auszuzählen, verlängert den Nachwahlkonflikt weiter. Der Beschluß, vom 9. bis 14. August die Ergebnisse von gut neun Prozent aller Wahllokale nachzuprüfen, ist weit von der Forderung einer kompletten Neuauszählung des nach dem bisherigen Resultat äußers...

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