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Aus: Ausgabe vom 20.07.2006, Seite 4 / Inland

Karlsruhe schränkt Lauschangriff ein

Karlsruhe/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für richterliche Durchsuchungs- und Abhörbeschlüsse präzisiert. Ermittlungsrichter müßten in den Beschlüssen die vermutete Straftat konkret benennen, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die FDP forderte daraufhin die Bundesregierung zu einer »Gesamtreform der Telefonüberwachung« auf. Es sei bekannt, daß bei Telefonüberwachungen die richterlichen Anordnungen überwiegend fehlerhaft seien, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, in Berlin.

(ddp/jW)