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19.07.2006

Ratgeber

Kindergeld / Recht auf Gesundheit

Kein Kindergeld verschenken Beim Kindergeld wird viel Geld verschenkt. Darauf wies die Lohnsteuerhilfe Bayern in ihren »aktuellen Steuerinfos« auf ihrer Homepage noch einmal hin. Insbesondere treffe das auf Familien zu, deren Kinder 18 Jahre und älter sind. Hier besteht bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, sofern sich die Kinder in der Ausbildung befinden oder studieren. Dabei sind seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2005 mehr F...

Artikel-Länge: 6290 Zeichen

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