18.07.2006
Stichwort Recht: AGB im Arbeitsrecht
Von Marion Burghardt
Nicht alles, was im Arbeitsvertrag steht, ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Weil der Arbeitnehmer in der Regel der »schwächere« Vertragspartner ist, gelingt es dem Arbeitgeber oft, seine Wunschvorstellungen im Arbeitsvertrag eins zu eins umzusetzen. Um diese gestörte Vertragsparität etwas abzufedern, hat der Gesetzgeber für sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) in Arbeitsverträgen, aber auch für sonstige Verträge, in denen der Verbra...
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