13.07.2006
»Fortentwicklungsgesetz« gesetzwidrig
Schlamperei bei Hartz-IV-Novelle läßt Arbeitslose um Ersparnisse bangen. Arbeitsministerium räumt Fehler ein
Von Nick Brauns
Arbeitslose mit Kapitallebensversicherung gelten nach dem am 1. August in Kraft tretenden Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz als »vermögend« und erhalten solange kein Arbeitslosengeld, bis sie ihre Versicherung aufgelöst und bis zur neuen Freigrenze aufgebraucht haben. Bislang galten Lebensversicherungen als »Sondervermögen zur Altersvorsorge«, das nicht auf das ALG II angerechnet wurde. Um auch nach dem 1. August »Hartz-IV-sicher« zu sein, müßte die Police eine Vertra...
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