06.07.2006
Amtliche Freiheitsberaubung in Hamburg?
Anwälte stellen Strafanzeige gegen Ausländerbehörde. Vorwurf: Flüchtlinge wurden rechtswidrig festgenommen. Anhörung ohne Rechtsbeistand
Von Nick Brauns
Die Festnahme von Flüchtlingen zum Zwecke ihrer Abschiebung ist in der Hamburger Ausländerbehörde offenbar ständige Praxis. Da hierfür keine gesetzlichen Grundlagen vorliegen, haben zwei Rechtsanwälte nun Strafanzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung gegen Leitung und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gestellt. Im vergangenen Jahr habe das Verwaltungsgericht Hamburg die Festnahme zum Zweck einer Abschiebung ausdrücklich für rechtswidrig erklärt, berichtet...
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