04.07.2006
Stichwort Recht: Urlaubsgewährung
Von Marion Burghardt
Kurz vor den großen Ferien häufen sich in arbeitsrechtlich orientierten Kanzleien die Fragen nach den Rechten des einzelnen Beschäftigten im Hinblick auf die Gewährung von Urlaub. Hier ein paar kurze Orientierungshilfen:1. Der Arbeitgeber kann die zeitliche Lage des Urlaubs seines Arbeitnehmers nicht einseitig bestimmen, er hat vielmehr, so Paragraph 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Dies geschieht in der Praxis s...
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