26.06.2006
Verfassungsbruch bleibt legal
Oberster Gerichtshof Japans weist Klage gegen Yasukuni-Schrein-Besuche des Premierministers zurück
Von Sebastian Maslow
Der Oberste Gerichtshof in Japan hat am vergangenen Freitag eine Klage gegen die Pilgergänge des japanischen Premierministers Junichiro Koizumi am Yasukuni-Schrein zurückgewiesen. Die 278 Kläger, darunter zahlreiche Angehörige von Gefallenen, viele von ihnen aus Korea und China, verlangten von Koizumi eine Entschädigung und vom Obersten Gericht eine klare Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der Pilgergänge. Der Regierungschef hatte bei seinen jährlichen Schrein-B...
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