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Aus: Ausgabe vom 21.06.2006, Seite 5 / Inland

Zweite Strafe für Ex-RAF-Mitglied?

Hamburg. Das Hamburger Landgericht soll über ein Vollstreckungsersuchen der niederländischen Justiz gegen den früheren RAF-Angehörigen Knut Detlef Folkerts entscheiden. Wie die FAZ am Dienstag berichtete, geht es um ein Urteil eines niederländischen Gerichts von 1977, das Folkerts zu einer 20jährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt hatte. Folkerts war 1977 an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zweier seiner Begleiter beteiligt. Bei seiner Flucht erschoß er kurz darauf in Utrecht einen Polizisten. Er wurde festgenommen und von einem Gericht verurteilt, noch im selben Jahr aber in die BRD ausgeliefert. Hier bekam Folkerts die Höchststrafe. Wegen guter Führung wurde er 1995 nach 18 Jahren aus der Haft entlassen.(jW)

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