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20.06.2006

Stichwort Recht: Unwiderrufliche Freistellung

Von Marion Burghardt
In Aufhebungsverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder in gerichtlichen Vergleichen wird oft auch die Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung vereinbart. Dabei liegt es im Interesse des Arbeitnehmers, eine Garantie zu erhalten, daß der Arbeitgeber ihn nicht jederzeit in den Betrieb zurückbeordern kann. Man vereinbart daher eine unwiderruflich...

Artikel-Länge: 2407 Zeichen

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