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17.06.2006

Meldepflicht und Spucke

Niedersachsen: Gericht bestätigt polizeiliche Auflagen für Braunschweiger Hooligan. Landesinnenministerium will DNA-Kartei gewaltbereiter Fans anlegen

Von Kai Budler
Ein Hooligan aus Braunschweig muß sich während der Fußball-WM an insgesamt 19 Tagen auf einem Polizeikommissariat vor Ort melden, zum Teil zweimal am Tag. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt und damit eine Klage des Mannes zurückgewiesen. Hintergrund sind Auflagen gegenüber dem Hooligan, weil dieser in den vergangenen sechs Jahren mehrmals bei Fußballspielen auffällig geworden war. Außerdem ist er in der sogenannten »Gewalttät...

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