17.06.2006
Meldepflicht und Spucke
Niedersachsen: Gericht bestätigt polizeiliche Auflagen für Braunschweiger Hooligan. Landesinnenministerium will DNA-Kartei gewaltbereiter Fans anlegen
Von Kai Budler
Ein Hooligan aus Braunschweig muß
sich während der Fußball-WM an insgesamt 19 Tagen auf
einem Polizeikommissariat vor Ort melden, zum Teil zweimal am Tag.
Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG)
bestätigt und damit eine Klage des Mannes zurückgewiesen.
Hintergrund sind Auflagen gegenüber dem Hooligan, weil dieser in
den vergangenen sechs Jahren mehrmals bei Fußballspielen
auffällig geworden war. Außerdem ist er in der sogenannten
»Gewalttät...
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