4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 16.06.2006, Seite 13 / Inland

Katholiken machen gegen Paragraph 218 mobil

München. Per Interview mit einem katholischen Sozialwissenschaftler arbeitet die katholische Kirche erneut auf eine Revision des Paragraphen 218a hin. Eine Änderung der Regelungen des Gesetzes zu sogenannten Spätabtreibungen wird auch von Teilen der Unionsfraktion im Bundestag gefordert. Ärzte dürften eine Abtreibung im letzten Drittel einer Schwange-ren nur empfehlen und durchführen, wenn eine »unmittelbare Gefährdung des Lebens der Mutter« bestehe, forderte Professor Manfred Spieker am Dienstag auf dem Nachrichtenportal der deutschen Katholiken (www.kath.net). Seit der Reform des Paragraphen 218a im Jahre 1995 sind Schwangerschaftsabbrüche bis zur Geburt auch wegen einer Behinderung des Kindes erlaubt. Spieker, der einen Lehrstuhl für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück innehat, erklärte » ein Staat, der glaube, er könne die Tötung Unschuldiger rechtlich regeln, ist ein Widerspruch in sich selbst. Er zerstört seine eigene Legitimitätsgrundlage«.

(jW)

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