03.06.2006
Online-Demos sind legal
Oberlandesgericht Frankfurt a. M. bestätigt: Auch das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen. Erfolgreiche Revision für Abschiebegegner
Eine Online-Demonstration ist weder
Gewalt noch Nötigung und auch keine »Drohung mit einem
empfindlichen Übel«. Sie sei nicht einmal eine
Ordnungswidrigkeit, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M.
jetzt in einer Revisionsverhandlung festgestellt (1 Ss 3198/05 vom
22. Mai 2006). Es kassierte damit den Beschluß einer
Frankfurter Amtsrichterin, die im vergangenen Jahr einen Aktivsten
der bundesweiten Initiative Libertad! wegen Nötigung zu 900 Euro
Geld...
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