01.10.1998
Amtshilfe für gute Freunde
Verbot der DHKP-C durch BRD-Innenminister bedient türkische Reaktion
Von Heike Schrader
Zur Zeit läuft in Hamburg vor dem Oberlandesgericht ein Prozeß gegen drei mutmaßliche Mitglieder der türkischen Organisation DHKP-C. In diesem Prozeß soll die Existenz einer »terroristischen Vereinigung« nach 129a StGB festgestellt werden.
Im August 1998 erklärte der deutsche Innenminister Manfred Kanther die DHKP-C (Devrimci Halk Kuturlus - Cephesi, Revolutionäre Volksbefreiungspartei -Front) in der BRD für »verboten«. Kanther erklärte, dieses Verbot sei eine Re...
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