25.06.1997
Gericht bleibt stur
Verbot von deutsch-kurdischem Verein bestätigt
Von Torge Löding
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am Dienstag das Verbot des in Stuttgart ansässigen Deutsch- Kurdischen Freundschaftsvereins bestätigt. In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter Claus Meissner, der Verein habe die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und die nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) unterstützt. Das Verbot des baden- württembergischen Innenministeriums sei somit gerechtfertigt.Im Mai 1996 hatte d...
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