26.05.2006
Ausbürgerung erlaubt
Das Bundesverfassungsgericht setzt sich über den klaren Wortlaut des Grundgesetzes hinweg und nimmt Staatenlosigkeit in Kauf
Von Ulla Jelpke
Zwei höchst unterschiedliche
Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht innerhalb von zwei
Tagen getroffen. Am Dienstag setzte ein Urteil des Ersten Senats der
ausufernden Rasterfahndung deutliche Grenzen. Ganz im Gegensatz dazu
erließ der Zweite Senat am Mittwoch eine höchst
konservative Entscheidung zum Staatsangehörigkeitsrecht (siehe unten). Die
Karlsruher Richter erlaubten die Ausbürgerung eines aus Nigeria
stammenden deutschen Staatsangehörigen, ob...
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