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26.05.2006

Ausbürgerung erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich über den klaren Wortlaut des Grundgesetzes hinweg und nimmt Staatenlosigkeit in Kauf

Von Ulla Jelpke
Zwei höchst unterschiedliche Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht innerhalb von zwei Tagen getroffen. Am Dienstag setzte ein Urteil des Ersten Senats der ausufernden Rasterfahndung deutliche Grenzen. Ganz im Gegensatz dazu erließ der Zweite Senat am Mittwoch eine höchst konservative Entscheidung zum Staatsangehörigkeitsrecht (siehe unten). Die Karlsruher Richter erlaubten die Ausbürgerung eines aus Nigeria stammenden deutschen Staatsangehörigen, ob...

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