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24.05.2006 / Inland / Seite 1

Bundesverfassungsgericht watscht Schily ab

Karlsruhe: Rasterfahndung nach Islamisten war verfassungswidrig

Die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeleitete Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen, sogenannten Schläfern, war verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September in New York und Washington hatten die Behörden im Oktober 2001auf Weisung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in allen Bundesländern nach sogenannte...

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