25.06.1997
Karlsruhe stoppt Stoiber
Bundesverfassungsgericht: Keine Beschränkung für Abtreibungsärzte
Von Leif Allendorf
Gegen den Willen der bayrischen Gesetzgeber dürfen sogenannte Abtreibungspraxen vorerst weiter in Betrieb bleiben. Eine Einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichtes legte gestern das »Schwangerenhilfe-Ergänzungsgesetz« des Freistaates auf Eis. Ihm zufolge sollte es ab Juli landesweit Ärzten untersagt werden, mehr als ein Viertel ihrer Honorare mit Schwangerschaftsabbrüchen zu verdienen. Eine endgültige Entscheidung der Karlsruher Richter wird im Her...
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