25.09.1998
Strafantrag gegen CDU-Generalsekretär
Nach verkorkstem Wahlkampf auch noch »strafbare Handlungen« begangen?
Von Thomas W. Klein
Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer stellte dieser Tage einen Strafantrag gegen CDU-Generalsekretär Peter Hintze und dessen Partei, weil ein CDU-Wahlplakat den Tatbestand »einer strafbaren Handlung« erfülle. Auf dem beanstandeten Wahlplakat ist ein Mann in Bundeswehr- Uniform zu sehen, dazu die Losung »Frieden wählen«.Für Rothbauer ein klarer Fall: Zum einen sei es strafbar, unbefugt inländische Uniformen zu tragen, was sich ein noch »unbekannter Mann« ...
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