Zum Inhalt der Seite
25.09.1998

Strafantrag gegen CDU-Generalsekretär

Nach verkorkstem Wahlkampf auch noch »strafbare Handlungen« begangen?

Von Thomas W. Klein
Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer stellte dieser Tage einen Strafantrag gegen CDU-Generalsekretär Peter Hintze und dessen Partei, weil ein CDU-Wahlplakat den Tatbestand »einer strafbaren Handlung« erfülle. Auf dem beanstandeten Wahlplakat ist ein Mann in Bundeswehr- Uniform zu sehen, dazu die Losung »Frieden wählen«.Für Rothbauer ein klarer Fall: Zum einen sei es strafbar, unbefugt inländische Uniformen zu tragen, was sich ein noch »unbekannter Mann« ...

Artikel-Länge: 2089 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90