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09.05.2006

Stichwort Recht: Gleichbehandlung

Von Lutz Seybold
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist Ausdruck des in Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) normierten allgemeinen Gleichheitssatzes. Er gehört zum Privatrecht und gewährt zwar keinen allgemeinen Anspruch auf Gleichbehandlung, verbietet aber die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber vergleichbaren anderen Arbeitnehmern. Er verhindert damit nicht die Begünstigung einzelner Arbeitnehmer.Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufung...

Artikel-Länge: 2260 Zeichen

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