03.05.2006
Ratgeber
Elterneinkommen zählt bei ALG II
bis 25 Jahre
Eltern mit unverheirateten Kindern
zwischen 18 und 25 Jahren sind ab 1. Juli verstärkt
unterhaltspflichtig, sollte der erwachsene Nachwuchs länger als
ein Jahr arbeitslos sein und staatliche Unterstützung
beantragen. Denn dann werden sie gemeinsam mit ihrem Kind als eine
sogenannte Bedarfsgemeinschaft gesehen und müssen mit ihrem
Einkommen voll einstehen.
Diese Neuregelung zum Arbeitslosengeld
II...
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