26.04.2006
Neue Pfandregeln für Einwegverpackungen
Am 1. Mai gehören die sogenannten Insellösungen bei der Pfandzahlung für Einweggetränkeverpackungen der Vergangenheit an. Eine Ausnahme gilt lediglich für kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern. Dort darf man sich auf die Pfandeinlösung für die Getränkemarken beschränken, die zum eigenen Sortiment gehören. Ansonsten kann entsprechendes Leergut überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in denselben Materialien von Einwegverpackun...
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