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19.09.1998

Hoffnungszeichen in Köln

Verwaltungsgericht bejaht Asylanspruch eines kurdischen Flüchtlings

Von Gerhard Klas
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit« einer Asylentscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bat die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Köln. Am 17. September ordnete das Gericht deshalb an, daß die Abschiebung des kurdischen Flüchtlings Salman Dönikli »nicht vollzogen werden darf«. Dönikli, der Ende Juni in Leverkusen verhaftet wurde und auf Antrag der dortigen Ausländerbehörde seitdem in der Abschiebehaftanstalt Büren in...

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