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25.04.2006

Stichwort Recht: Neue Meldefristen

Von Marion Burghardt
Im Dezember hat der Deutsche Bundestag das sogenannte SGB-III-Änderungsgesetz beschlossen. In diesem Zusammenhang gibt es eine wichtige Änderung bei der Meldepflicht für den Fall der Arbeitslosigkeit. Bislang war derjenige, der eine Kündigung erhielt, verpflichtet, sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden – andernfalls konnte das Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung gemindert werden. Hierbei war die Praxis so, daß die Meldung bis zu si...

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