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Rigide Nachzugsregel gegen Zwangsehen?

Berlin. Ein Rechtsgutachten des Bonner Juristen Christian Hillgruber hält die vom Bundesinnenministerium geplanten Beschränkungen des Familiennachzuges von Ausländern mit dem Grundgesetz für vereinbar. Das berichtet die Tageszeitung Die Welt (Mittwochausgabe). Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant eine Heraufsetzung des Nachzugsalters für ausländische Ehegatten auf 21 Jahre und einen Nachweis von Mindestkenntnissen der deutschen Sprache bereits vor der Einreise. Damit will der Minister Zwangsehen verhindern, bei denen die Frauen oft noch sehr jung sind. Für Personen, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen zum Erwerb einfacher Deutschkenntnisse nicht in der Lage seien, müsse aber eine Ausnahme nach Art der Härtefallregelung im Aufenthaltsgesetz geschaffen werden, befand Hillgruber.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2006, Seite 2, Inland

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