12.04.2006
Steuer: Außergewöhnliche Belastungen absetzen
Von Marlene Großkreutz
Marlene Großkreutz ist für den Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg tätig.Die Einkommensteuererklärung ist eine lästige Pflicht, die jedes Jahr bis zum 31. Mai erledigt werden muß. Ausgenommen davon sind Beschäftigte, die neben ihrem Gehalt keine weiteren Einnahmen haben. Aber: Manche Beschäftigte haben Aufwendungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt werden konnten – sie verschenken dann Geld, wenn sie keine solche Erklärung abgeben. Sollten Steuerpfl...
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