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06.04.2006

Luftverpestung bleibt steuerfrei

Am Flugbenzin wird der deutsche Fiskus weiterhin nichts verdienen. Deutsche Bahn AG klagte vor dem Europäischen Gerichtshof

Die in Deutschland geltende Steuerbefreiung von Flugbenzin ist rechtens. Mit diesem Bescheid hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in erster Instanz am Mittwoch eine Klage der Deutschen Bahn abgewiesen, die sich im Wettbewerb mit dem Luftverkehr benachteiligt fühlt. Ein Bahnsprecher sagte dazu, es sei zumindest klargestellt worden, daß der deutsche Gesetzgeber jetzt Möglichkeiten habe, das Schienenunternehmen besserzustellen, indem er es beispielsweise von d...

Artikel-Länge: 2008 Zeichen

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