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05.04.2006

Ratgeber

Abmahnung genau auf Fehler prüfen Beschäftigte sollten Abmahnungen genau auf mögliche Fehler hin überprüfen. Wie die Zeitschrift Öko-Test jüngst laut AP berichtete, muß eine Abmahnung mit mehreren Vorwürfen nämlich schon dann aus der Personalakte entfernt werden, wenn nur einer der Vorwürfe falsch ist. So habe es das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Beschäftigter vergessen, an einem Seminar teilzunehmen und ...

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