05.04.2006
Ratgeber
Abmahnung genau auf Fehler prüfen
Beschäftigte sollten Abmahnungen
genau auf mögliche Fehler hin überprüfen. Wie die
Zeitschrift Öko-Test jüngst laut AP berichtete, muß
eine Abmahnung mit mehreren Vorwürfen nämlich schon dann
aus der Personalakte entfernt werden, wenn nur einer der Vorwürfe
falsch ist. So habe es das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte ein
Beschäftigter vergessen, an einem Seminar teilzunehmen und ...
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