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05.04.2006 / Inland / Seite 2

Befreiung bleibt kostenlos

Auswärtiges Amt wollte Hubschrauber-Kosten bei ehemaliger Geisel eintreiben

 
Die 2003 in Kolumbien entführte Bremerin Reinhilt Weigel muß die dem Auswärtigen Amt im Zusammenhang mit der Geiselnahme entstandenen Kosten nicht erstatten. Das Verwaltungsgericht Berlin hob am Dienstag einen Rückforderungsbescheid über 12 640 Euro auf, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach Angaben von Weigels Anwalt Josef Mayer sah das Gericht keine öffentlich-rechtliche Grundlage für solche Forderungen. Allerdings sei offen geblieben, ob das Auswärtige A...

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