29.03.2006
In Münster machen Gutachter Politik
Bürgerbegehren für den Erhalt von zwei Hallenbädern. Initiative fühlt sich von der Stadt hereingelegt.
Von Gerrit Hoekman
Damit hat in Münster niemand ernsthaft gerechnet: Das Bürgerbegehren für den Erhalt von zwei Hallenbädern ist laut eines von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens unzulässig. Das Vorhaben der Bürgerinitiative »Wir sind Münster« hat nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Martin Beckmann, Professor an der örtlichen Universität, erhebliche Mängel. Der Stadtrat werde der Empfehlung folgen und das Begehren in seiner Sitzung am 5. April mit der Mehrheit von CDU und FDP...
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