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28.03.2006

Stichwort Recht. Versetzung

Von Marion Burghardt
Eine Versetzung liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer eine andere als die arbeitsvertraglich vereinbarte Tätigkeit durch den Arbeitgeber zugewiesen wird. Hierbei kann sich die Tätigkeit nach Ort, Art oder Umfang ändern. Ob der Arbeitgeber die Versetzung kraft Direktionsrechts (also einseitig) vornehmen kann, oder ob er die Zustimmung des Mitarbeiters benötigt, hängt vom Einzelfall ab. Hat sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bestimmte Veränderungsrechte vorbehalte...

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