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16.03.2006

Artikel fünf des Grundgesetzes suspendiert

Redeverbot für irakischen Oppositionellen. Oder doch nicht? Staatsmacht eiert rum

Von Jörn Boewe
Das dubiose »Redeverbot«, auf dessen Grundlage die Polizei am Sonnabend in Berlin und Hamburg den Vertreter der »Irakischen Patriotischen Allianz« (IPA), Awni Al Kalemji daran gehindert hat, auf zwei öffentlichen Veranstaltungen zu sprechen, bringt die deutschen Sicherheitsbehörden in Erklärungsnöte. In Berlin sei nämlich gar kein Redeverbot gegen Al Kalemji ausgesprochen worden, teilte ein Berliner Polizeisprecher am Mittwoch auf jW-Anfrage mit – allerdin...

Artikel-Länge: 3270 Zeichen

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