16.03.2006
Artikel fünf des Grundgesetzes suspendiert
Redeverbot für irakischen Oppositionellen. Oder doch nicht? Staatsmacht eiert rum
Von Jörn Boewe
Das dubiose »Redeverbot«,
auf dessen Grundlage die Polizei am Sonnabend in Berlin und Hamburg
den Vertreter der »Irakischen Patriotischen Allianz«
(IPA), Awni Al Kalemji daran gehindert hat, auf zwei öffentlichen
Veranstaltungen zu sprechen, bringt die deutschen Sicherheitsbehörden
in Erklärungsnöte.
In Berlin sei nämlich gar kein
Redeverbot gegen Al Kalemji ausgesprochen worden, teilte ein Berliner
Polizeisprecher am Mittwoch auf jW-Anfrage mit – allerdin...
Artikel-Länge: 3270 Zeichen


