28.02.2006
Stichwort Recht. Befristung des Arbeitsvertrages
Von Marion Burghardt
Arbeitsverträge, die von vorneherein zeitlich befristet sind, gewinnen in der betrieblichen Praxis immer mehr an Bedeutung. Allerdings sind diese nur unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen zulässig. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz läßt u.a. in folgenden Fällen die Befristung des Arbeitsverhältnisses zu: Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren kann ohne besondere Begründung befristet werden, allerdings dürfen in diesem Zeitraum maximal vier befristete...
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