24.02.2006
Französisches Gericht entscheidet gegen CNE
Vertrag mit zweijähriger Probezeit war laut Urteil nicht gerechtfertigt
Von Christian Giacomuzzi, Paris
Erstmals ist in Frankreich ein Unternehmer für den Mißbrauch der neuen Werkverträge mit zweijähriger Probezeit verurteilt worden. Eine Firma im Departement Essonne bei Paris wurde für schuldig befunden, den »Contrat Nouvelle Embauche« (CNE) als Mittel für die Einstellung einer Urlaubsvertretung verwendet und dadurch den Arbeitsvertrag unrechtmäßig »zweckentfremdet« zu haben. Dem 51jährigen Automechaniker, der der unzulässigen Kündigung zum Opfer fiel, muß das Untern...
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