22.02.2006
Polizei im Falken-Büro
Durchgestrichene Hakenkreuze führten erneut zu Ermittlungen. SPD-naher Jugendverband in Stuttgart im Visier
Von Markus Bernhardt
Wiederholt ermittelt die Polizei in Baden-Württemberg nach Paragraph 86 Strafgesetzbuch gegen Antifaschisten. Dieser stellt das »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« unter Strafe. Dieses Mal traf die staatliche Repression den SPD-nahen Kinder- und Jugendverband »SJD – Die Falken« in Stuttgart. Die Falken hatten im Schaufenster ihres Büros ein Plakat aufgehängt, das unter anderem ein zerbrochenes Hakenkreuz zeigt. Die örtliche Polizei nahm d...
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