22.02.2006
Ratgeber
Freigestellte verlieren Versicherungsschutz Wer einen Aufhebungsvertrag mit Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist unterschreibt, riskiert seinen Sozialversicherungsschutz. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Märzausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest hin. Seit Juli 2005 sei es die Meinung der Spitzenverbände der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit, daß derjenige, der nicht mehr arbeite, weil er freigestellt sei, a...
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