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27.08.1998

Polemik nicht strafwürdig

BVerfG hob Urteil wegen Staats-Verunglimpfung auf

Unter Verweis auf die Meinungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung eines Antifaschisten aufgehoben, der auf Flugblättern Kritik an den Ermittlungen zum Münchner Oktoberfest-Anschlag 1980 geübt hatte. Wegen Verunglimpfung des Staates hatte ihn das Münchner Landgericht zu 2 000 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Verfassungsrichter verwiesen den Fall nach Angaben vom Mittwoch an die Vorinstanz zurück, betonten aber zugleich, sie hätten den Ma...

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