17.02.2006
Polizeieinsatz in Hamburg war rechtswidrig
Wasserwerfer, Reizgas und Polizeiknüppel gegen Antifaschisten im Januar 2004 nicht rechtens
Von Andreas Grünwald
Ein brutaler Polizeieinsatz gegen Antifaschisten am 31. Januar 2004 in Hamburg war rechtswidrig. Das ist das Ergebnis eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, das die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) unmittelbar nach dem Einsatz angestrengt hatte. Wie Cornelia Kerth, Landesvorsitzende der VVN-BdA, am Donnerstag gegenüber junge Welt mitteilte, mußte die Polizei in dem Verfahren eingestehen, daß der Einsatz von Wasserwerfern und die anschließende Auflö...
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