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16.02.2006

Kriegsrecht im Flugverkehr verfassungswidrig

FDP-Beschwerden hatten Erfolg, Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz

Von Frank Brendle
Abgeschossen wird nicht: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz, das noch die SPD/Grünen-Koalition beschlossen hatte, ermächtigte die Bundeswehr, Flugzeuge notfalls abzuschießen, wenn mit ihnen ein Terroranschlag verübt werden solle. Dagegen hatten mehrere FDP-Politiker Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Karlsruher Richter spitzten ihre Kritik auf zwei Punkte zu: Zum einen se...

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