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08.02.2006

Schläge als Verhörmethode gebilligt

Griechischer Stadtguerilla-Prozeß: Erzwungene Aussagen nicht verworfen. Gericht lehnte sämtliche Anträge der Verteidigung ab. Berufungsverfahren wird mit Zeugenvernehmung fortgesetzt

Von Heike Schrader, Athen
Zum Skandalprozeß entwickelt sich das Berufungsverfahren gegen 17 mutmaßliche Mitglieder der griechischen Stadtguerillaorganisation 17N. Bisheriger Höhepunkt: Am Montag lehnte das Gericht den Antrag der Verteidigung ab, jene den Angeklagten unter Zwang abgepreßten Aussagen als unzulässig einzustufen. Gründe für ihre Entscheidung nannten die Richter nicht. Statt dessen gaben sie vor, »über die Stichhaltigkeit der Angaben der Angeklagten im weiteren Prozeßverlauf zu e...

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