31.01.2006
Schlappe für Schlapphüte
Kriegsgegner setzte sich vor Gericht durch: Das Speichern von Internetverbindungsdaten ist rechtswidrig
Von Harald Mühle
Internetverbindungsdaten auf Vorrat zu
speichern, ist illegal. Das entschied das Landgericht Darmstadt Ende
Januar und ließ keine weitere Revision zu. Ein Provider habe
die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Person unmittelbar nach Ende
der Internetverbindung zu löschen, so das Gericht.
Geklagt hatte Holger V. aus Münster.
Der Kriegsgegner hatte im Jahr 2002 wegen angeblicher Billigung von
Straftaten einen Strafbefehl über 1 500 Euro erhalten und
Widerspruch ...
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