24.01.2006
Abgeschrieben
* Erklärung des Internetportals LabourNet zu einem Urteil des Landgerichts Bochum: Durchsuchung im Juli 2005 war rechtswidrig
* Laut Landgericht Bochum war die Durchsuchung beim Internetportal LabourNet im Juli 2005 rechtswidrig und verstieß gegen das Grundgesetz. LabourNet erklärte dazu am Montag:
Mit Beschluß vom 10.01.2006 hat die 6. Strafkammer des Landgerichts Bochum festgestellt, daß die Durchsuchung bei LabourNet am 05.07.2005 rechtswidrig war. Das Landgericht gab damit den Beschwerden der beschuldigten Redakteurin Mag Wompel gegen den Durchsuchungsbeschluß und den Beschlagnahme...
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