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19.01.2006

Batasuna-Verbot Nr. 2

Linke baskische Unabhängigkeitspartei darf ihren Kongreß am Samstag nicht in Bilbao abhalten. Alle Büros und Webseiten geschlossen

Von Ralf Streck, Donostia/San Sebastián
Der Nationale Gerichtshof Spaniens hat die Aktivitäten der baskischen Partei Batasuna (Einheit) nach dem März 2003 erneut verboten, diesmal »vorläufig«. Mit seiner Entscheidung von Dienstag abend versuchte Ermittlungsrichter Fernando Grande-Marlaska, den Kongreß der linken Unabhängigkeitspartei am Samstag in Bilbao zu verhindern. Grande-Marlaska ist Nachfolger des Ermittlungsrichters Baltasar Garzón, der sich nach der Wahlniederlage der konservativen Volkspartei(PP...

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