18.01.2006
Bundeskartellamt verbietet Eon Langfristverträge
Böge hofft auf sinkende Gaspreise. Marktführer hat Klage angekündigt
Im Streit mit dem Energiekonzern Eon Ruhrgas um eine weitere Öffnung des Gasmarkts greift das Bundeskartellamt durch: Die Wettbewerbshüter untersagten dem Unternehmen endgültig die strittigen langfristigen Lieferverträge mit den Regional- und Ortsgasunternehmen, wie das Bundeskartellamt am Dienstag mitteilte. Die Behörde erhofft sich davon sinkende Gaspreise für die Verbraucher. Der Fall dürfte nun die Gerichte beschäftigen: Das Kartellamt hatte Eon im Dezember bere...
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