18.01.2006
Vergehen: Antifaschismus
Baden-württembergische Justiz mißbraucht das Strafrecht, um gegen Antifaschisten vorzugehen. Rote Hilfe geißelt Vorgehen als »anti-antifaschistisch«
Von Markus Bernhardt
Wenn es um die Kriminalisierung antifaschistischer Gruppen und Personen geht, scheint die Phantasie bundesdeutscher Behörden keine Grenzen zu kennen. In mehreren Fällen wurden in den vergangenen Wochen Antifaschisten nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches verurteilt, der die »Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« unter Strafe stellt. Das Vergehen der Antifaschisten bestand einzig darin, auf Ansteckern durchgestrichene Hakenkreuze verwendet...
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